Klare Antworten auf das, was unsere Kunden am häufigsten fragen – ohne Fachjargon.
Kostet mich das Unfallgutachten nach einem Unfall in Geldern etwas?
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Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden – nein. Die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten sind Teil des gesetzlichen Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss sie vollständig übernehmen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Für Wert-, Oldtimer- oder Kaskogutachten fallen Kosten an, über die wir Sie vorab transparent informieren.
Darf ich wirklich einen eigenen Gutachter beauftragen?
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Ja, unbedingt. Das Recht auf freie Gutachterwahl ist gesetzlich verankert und vom Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt worden. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen aufzwingen. Wenn ein Versicherungsmitarbeiter Ihnen etwas anderes sagt, ist das irreführend. Beauftragen Sie uns – wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse.
Wie schnell kann ein Gutachter nach Geldern kommen?
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Meistens können wir innerhalb von 24 Stunden einen Begutachtungstermin in Geldern, Straelen, Kerken, Kevelaer oder Umgebung vereinbaren. Bei dringenden Fällen reagieren wir noch schneller. Rufen Sie uns an – das Gespräch dauert zwei Minuten und wir klären den Termin sofort.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden und welche Ansprüche habe ich?
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Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Sie haben dann Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Unser Gutachten ermittelt beide Werte präzise. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht voreilig an den Aufkäufer, den die Versicherung benennt – auf dem freien Markt lässt sich oft erheblich mehr erzielen.
Kann ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall beantragen?
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Ja. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Unser Gutachten weist die kalkulierte Ausfallzeit aus, die als Grundlage dient.
Was ist der merkantile Minderwert?
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Der merkantile Minderwert ist der dauerhafte Wertverlust, den ein Fahrzeug durch einen Unfall erleidet – auch nach vollständiger und fachgerechter Reparatur. Ein unfallfreies Fahrzeug erzielt am Markt immer einen höheren Preis als ein repariertes. Dieser Differenzbetrag muss Ihnen erstattet werden. Viele Geschädigte wissen davon nichts und verschenken so bares Geld.
Muss ich das Fahrzeug irgendwo hinbringen?
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Nein. Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, in die Werkstatt oder wo auch immer das Fahrzeug steht. Kein Transport, kein Aufwand auf Ihrer Seite.
Was tun, wenn die Versicherung unser Gutachten anzweifelt oder kürzt?
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Das kommt vor. Versicherungen lassen manchmal eigene Gegengutachten erstellen oder streichen einzelne Positionen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Gutachten sind methodisch sauber und rechtssicher – das ist die beste Basis, um sich gegen solche Einwände zu wehren.
Wie lange darf ich warten, bevor ich ein Gutachten beauftrage?
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Je schneller, desto besser. Mit der Zeit können sich Schäden verändern – durch Witterung, Weiterfahren oder Fremdeinwirkung. Außerdem ist ein frühzeitiges Gutachten ein klareres Signal an die Versicherung, dass Sie Ihre Rechte kennen. Warten Sie nicht auf die Versicherung – beauftragen Sie uns direkt nach dem Unfall.
Gilt die freie Gutachterwahl auch bei Kaskoschäden?
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Bei Kaskoschäden ist die Rechtslage etwas anders – hier wenden Sie sich an Ihre eigene Versicherung, die vertraglich oft eigene Gutachter einsetzen darf. Dennoch empfehlen wir auch hier ein unabhängiges Parallelgutachten: Es dokumentiert den tatsächlichen Schaden vollständig und dient als Grundlage, wenn die Versicherungsabrechnung zu niedrig ausfällt.
Was passiert bei Fahrerflucht, wenn der Verursacher unbekannt bleibt?
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In den meisten Fällen übernimmt Ihre eigene Vollkaskoversicherung den Schaden abzüglich Selbstbeteiligung – eine reine Teilkasko springt hier in der Regel nicht ein. Ohne Vollkasko bleibt häufig nur die Verkehrsopferhilfe e.V. als letzte Auffangstelle, vor allem für Personenschäden. Mehr dazu auf unserer Seite zum Unfallgutachten bei Fahrerflucht.
Was ist ein Beweissicherungsgutachten?
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Ein Beweissicherungsgutachten hält den Zustand eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt neutral und gerichtsfest fest – unabhängig davon, ob die Schuldfrage schon geklärt ist. Typische Anlässe sind eine Leasingrückgabe, Verdacht auf verschwiegene Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf oder Unklarheiten nach einem Werkstattbesuch. Details finden Sie auf unserer Seite zum Beweissicherungsgutachten.
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten persönlich und ohne Umwege.